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eine Person mit Behinderung geht mit einer Betreuerin Arme eingehackt im Garten

Teilzeitbetreutes Wohnen

Unterstützung nach Maß. Im teilzeitbetreuten Wohnen bieten wir Menschen mit Behinderung genau so viel Unterstützung wie nötig, um ihnen selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen und so wenig wie möglich, um sie auf ihrem Weg Richtung Selbstständigkeit optimal zu fördern. 

Es ist die passgenaue Mischung aus Unterstützung und Selbstständigkeit, die positiv bestärkt, zu neuen Erfahrungen inspiriert und Mut macht, das eigene Leben voller Freude möglichst selbstbestimmt zu gestalten.

Unsere Begleiter*innen sind dabei entweder vor Ort oder auf Rufbereitschaft erreichbar und unterstützen die Bewohner*innen mit ihrer Fachkompetenz je nach individuellem Bedarf bei der Haushaltsführung, bei Arztbesuchen, der Wochenplanung oder der Verwirklichung ihrer persönlichen Ziele sowie alltäglichen Herausforderungen – ganz im Sinne unseres Konzepts der personenzentrierten Begleitung.

Damit echte Integration gelingt, fördern wir ganz gezielt die aktive Teilnahme der Bewohner*innen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in ihrer unmittelbaren Umgebung. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit beim wöchentlichen Bewegungstag und dem bestehenden Gemeinschaftsraum sich innerhalb der Wohnform mit anderen Bewohner*innen auszutauschen und Kontakte aufzubauen.

Teilzeitbetreute Wohngemeinschaften in Graz
 

  • Am Arlandgrund 57
    8045 Graz
     
  • Klosterwiesgasse 105b
    8010 Graz
     
  • Kalvarienbergstraße 117
    8020 Graz
     
  • Idlhofgasse 20a/Top 6
    ​​​​​​​8020 Graz

Teilzeitbetreute Wohngemeinschaft in Liezen
 

  • Salzstraße 7
    ​​​​​​​8940 Liezen

Teilzeitbetreute Wohngemeinschaft in Mureck
 

  • Hauptplatz 46
    8480 Mureck

Teilzeitbetreute Wohngemeinschaft in Kapfenberg
 

  • Mariazeller Straße 52
    ​​​​​​​8605 Kapfenberg

 

Wo gibt's das?

  • Für Menschen mit Behinderung, die Unterstützung benötigen
     
  • Verfügbar in zahlreichen steirischen Regionen
     
  • Leistung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz
     
  • Voraussetzung: positiver Bescheid „Teilzeitbetreutes Wohnen“ der Bezirkshauptmannschaft bzw. des Magistrats Graz
     
  • Download Antrag

Unser Team am Standort