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Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung (§95)


Verpflichtende Beratung. Eine Scheidung, auch wenn sie einvernehmlich von Statten geht, bedeutet für Kinder einen massiven Einschnitt in ihr Leben. Sie ist oftmals verbunden mit Verlustängsten, Loyalitätskonflikten und Gefühlen von Hilflosigkeit, Ohnmacht und Wut.

Zum Wohle der Kinder schreibt der Gesetzgeber seit 2013 eine verpflichtende Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung vor. Diese kann in Form eines Einzel- oder Paargesprächs sowie in der Gruppe erfolgen. Die Teilnahmebestätigung ist bei Gericht vorzulegen.

In der Beratung geht es darum, Eltern zu verdeutlichen, welche Gefühle, Bedürfnisse und Konflikte Kinder in dieser Umbruchphase haben können, was es braucht, um die Kinder zu entlasten, und wie eine kooperative Elternschaft „neu“ aussehen kann. Schließlich bleiben Kinder auch nach einer Scheidung gemeinsame Kinder.
 

Wo gibt's das?

Jugend- und Familienbegleitung Gleisdorf

Gartengasse 10

8200 Gleisdorf

Telefon 0664/8000 6 4126

Mobil 0664/8000 6 4405

  • Verpflichtendes Angebot
     
  • Für Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen
     
  • Teilnahmebestätigung, bei Gericht vorzulegen
     

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