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Erziehungsberatung (§107)

Vorrang für das Kindeswohl. Ein gemeinsames Kind verbindet ein Leben lang. Doch nicht allen Elternpaaren gelingt es, nach einer Trennung Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen zu treffen, die von beiden akzeptiert werden.

Die vom Gericht eingesetzte Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach §107 soll mithelfen, den Blick wieder auf die Bedürfnisse des Kindes/der Kinder zu richten, Regelungen im besten Interesse des Nachwuchses zu treffen und diese im Alltag auch einzuhalten.

Unsere Erziehungsberatung unterstützt Eltern dabei, sich über die Gestaltung der Elternschaft zu einigen, Probleme in der elterlichen Kommunikation und/oder Kooperation zu lösen und neue Formen zu finden. Sie berät sie, wie sie dem Kind/den Kindern mit ihrem Verhalten dabei helfen können, die Trennung zu verarbeiten und die eigenen Kompetenzen in Erziehungsfragen sowie im Umgang mit Konflikten zu stärken. Die Erziehungsberatung unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.
 

Wo gibt's das?

Jugend- und Familienbegleitung Gleisdorf

Gartengasse 10

8200 Gleisdorf

Telefon 0664/8000 6 4126

Mobil 0664/8000 6 4405

  • Beratungsleistung
     
  • Für Eltern, bei nicht funktionierenden Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen
     
  • Gerichtlich eingesetzt
     

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