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ein kleines Mädchen sitzt auf einer Kinderschaukel, ihre beiden Elternteile schupfen sie gemeinsam an mit jeweils einer Hand

Besuchsbegleitung

In Beziehung bleiben trotz Trennung. Elternteil bleibt man ein Leben lang. Umso wichtiger ist es, es Kindern, die von der Trennung/Scheidung ihrer Eltern betroffen sind, zu ermöglichen, den Kontakt zu beiden Eltern zu halten. Genau dafür setzen sich unsere Besuchsbegleiter*innen ein und achten dabei selbstverständlich auf einen wertschätzenden Umgang miteinander.

Kinder brauchen eine lebendige und sichere Beziehung zu beiden Elternteilen. Damit dies gut gelingt, unterstützen unsere Besuchsbegleiter*innen den besuchsberechtigten Elternteil dabei, wieder eine Beziehung zum Kind aufzubauen bzw. diese aufrecht zu erhalten.

Eine professionelle Besuchsbegleitung erfolgt auf jeden Fall, wenn aufgrund einer möglichen Kindeswohlgefährdung unbegleitete Kontakte zwischen Kindern und ihren getrenntlebenden Müttern oder Vätern nicht vertretbar sind. Sie macht zum Wohle des Kindes aber auch Sinn, wenn es Probleme bei der Umsetzung der Besuchskontakte oder Schwierigkeiten bei der Übergabe gibt, denn mit fachkundiger Unterstützung von außen lassen sich leichter neue Lösungsansätze finden. Die Besuchsbegleitung kann auch für Großeltern oder andere wichtige Familienmitglieder in Anspruch genommen werden. 

  • Angebot für besuchsberechtigte Elternteile
     
  • Findet regelmäßig auf neutralem Boden oder in Besuchscafés statt
     
  • Selbst beantragbar oder durch Zuweisung der Kinder- und Jugendhilfe oder des Familiengerichts
     
  • Bei geringem Einkommen ist eine Förderung möglich
     
  • Gesetzliche Grundlage ist §111 Außerstreitgesetz (AußStrG) 

Wo gibt's das?

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