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ein kleines Mädchen mit Sehbehinderung

Sehfrühförderung und Familienbegleitung

Vermindertem Sehvermögen gezielt entgegenwirken. Die Sehfrühförder*innen unserer Mobilen Dienste begleiten Kinder mit eingeschränktem Sehvermögen von der Geburt bis zum Schuleintritt. Mit ihrem fachlichen Know-How unterstützen sie die Kinder auf spielerische Weise dabei, ihre Sehfähigkeit bestmöglich zu entwickeln, und bereiten sie optimal auf die zukünftigen Herausforderungen vor.

Bei der Sehfrühförderung gilt: Je früher, desto besser. Im Optimalfall erfolgen erste Maßnahmen zur Anregung des Sehvermögens bereits im frühen Säuglings- und Kindesalter. Ziel ist der Erwerb möglichst großer Selbstständigkeit und Autonomie.

Basis der Sehfrühförderung ist ihr ganzheitlicher Zugang und die Einbeziehung aller Sinne. So wird es den Kindern ermöglicht, einen vielfältigen Erfahrungsschatz zu erwerben, der die Grundlage für jede geistige, körperliche, psychische und sprachliche Entwicklung bildet.

Speziellen Methoden und Materialien unterstützen dabei, bestehende Fähigkeiten zu festigen und auszubauen und Techniken zu entwickeln, die bei der Bewältigung des Alltags wesentlich sind. Auch eine förderliche Umgebung (z.B. durch Installierung von Leit- und Orientierungssystemen), bei deren Gestaltung unsere Sehfrühförder*innen gerne mit ihrem Fachwissen unterstützen, trägt wesentlich dazu bei, dass Kinder möglichst viel selbstständig meistern können.

Begleitung für Familien. Elementarer Bestandteil der Sehfrühförderung ist die Familienbegleitung. Dabei unterstützen wir betroffene Familien u.a. bei Fragen der Kindererziehung und -pflege, bei der Zusammenarbeit mit Augenärzt*innen und Fachexpert*innen sowie hinsichtlich weiterer Fördermöglichkeiten in Kindergarten und Schule.
 

Mobile Dienste Hartberg-Fürstenfeld

Ferdinand-Leihs-Straße 5

8230 Hartberg

Telefon 050/7900 3800

Mobil 0664/8000 6 3120

Fax 050/7900 9 3800

  • Mobiler Dienst
     
  • Unterstützung für Kinder mit Sehbehinderung, Blindheit und/oder cerebralen visuellen Verarbeitungsstörungen
     
  • Von der Geburt bis zum Schuleintritt
     
  • Betreuung: zuhause oder ambulant im speziell ausgestatteten Wahrnehmungs- und Bewegungsraum
     
  • kostenlos
     
  • Voraussetzung: Positiver Bescheid nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz
     
  • Leistung beantragen:

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