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Spenden


Ihre Spende wirkt!
Die Bedürfnisse der Menschen, die wir begleiten, sind sehr unterschiedlich. Mit einer Spende ermöglichen Sie die Umsetzung vielfältiger Projekte So leisten Sie Ihren Beitrag zu Chancengleichheit, Teilhabe und Inklusion. 
Ihre Spende können Sie allgemein an uns richten sowie konkret für ein Projekt oder einen Standort. Sämtliche Spenden inkl. Sachspenden zugunsten Jugend am Werk Steiermark sind für Sie steuerlich absetzbar.
Wir freuen uns über jede einzelne Spende und sagen DANKE!

Spendenabsetzbarkeit
Seit Jänner 2017 gibt es in Österreich eine neue Vorgabe des Bundesministeriums für Finanzen zur Spendenabsetzbarkeit. Nicht mehr Sie als spendende Person können Ihre Spenden steuerlich geltend machen, sondern die spendenbegünstigten Organisationen müssen die erforderlichen Daten sammeln und ans Finanzamt weiterleiten. Das machen wir natürlich gerne für Sie. Ihre Spenden werden dann automatisch in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.

So können Sie uns Ihre Daten übermitteln:

  • Bei Zahlung per Online-Banking/Erlagschein: Vor- und Nachname & Geburtsdatum im Verwendungszweck
  • Oder per Mail an unsere Buchhaltung: Vor- und Nachname & Geburtsdatum an buchhaltung(at)jaw.or.at

Für eine Spendenbestätigung kontaktieren Sie bitte die Leitung Finanzmanagement und Verwaltung.

Spendenkonto:
Jugend am Werk Steiermark GmbH
IBAN: AT20 2081 5000 0015 9632
BIC: STSPAT2GXXX

Wir ersuchen Sie, Ihre Spende auf das oben angeführte Konto zu überweisen. Zusätzlich zum Verwendungszweck/Auftragszweck bitten wir um Bekanntgabe des Jugend am Werk-Standortes, für den Sie spenden möchten. Wenn Sie Ihre Spenden nicht steuerlich absetzen möchten, ist eine „anonyme“ Spende (ohne Bekanntgabe näherer Informationen) weiterhin möglich. 

Weitere Informationen und Auskünfte
Als soziale Dienstleistungsorganisation, die Chancen für Menschen in den verschiedensten Lebens- und Krisensituationen entwickelt, gehört Jugend am Werk seit 30. April 2010 zum „begünstigten Empfängerkreis der mildtätigen Entwicklungs- und Katastrophenhilfeeinrichtungen und Einrichtungen, die Spenden sammeln, gemäß §4a Z 3 und 4 EStG“. (Spendenbegünstigungsbescheid der bundesweiten Abteilung für Spendenbegünstigungen, Finanzamt Wien 1/23)

Finanzmanagement & Verwaltung
Leitung: Christine Pusch
T.: +43 (0) 50/7900 1202
E.: christine.pusch(at)jaw.or.at