
Kinder- und Jugendwohngruppe tilia
Sicher (auf)wachsen. Es gibt vielfältige Gründe, warum Kinder und Jugendliche zeitweise nicht bei ihren Eltern leben können. Dazu gehören etwa psychische Erkrankungen, Abhängigkeiten oder hohe Belastungen. In diesen herausfordernden Situationen bietet die Wohngruppe tilia Stabilität. Der Name ist nicht gewählt: tilia ist das lateinische Wort für Linde, ein Baum, der als Symbol für Schutz und Gemeinschaft steht, aber zugleich auch für Wachstum.
Unsere Wohngruppe ist ein Ort zum Leben und Lernen, zum Spaß haben und traurig sein, zum Gemeinschaft erleben und zum Zurückziehen. Dabei stellen die pädagogischen Fachkräfte von Jugend am Werk klare Regeln auf, arrangieren aber auch Lernchancen für die Kinder und Jugendlichen, informieren sie über ihre Rechte und fördern sie in ihrer Entwicklung.
Die Kinder- und Jugendwohngruppe tilia bietet ein sicheres Zuhause, in dem sich die Mädchen und Buben wohlfühlen, traumatische Erfahrungen bearbeiten und ihre Persönlichkeiten positiv entfalten können. Durch aktive Biografiearbeit regen wir die Kinder und Jugendlichen dazu an, ihre Lebensgeschichte besser kennenzulernen und die Vergangenheit anzunehmen.
Alltagskompetenzen
Neben individueller und schulischer Förderung legen wir besonderen Wert darauf, durch das Zusammenleben in der Gruppe wichtige Kompetenzen, wie Konfliktlösung und soziale Empathie, zu stärken. Mit Unterstützung der Betreuer*innen erwerben die Kinder und Jugendlichen außerdem alltägliche Fähigkeiten: vom Einkaufen und verantwortungsvollen Umgang mit (Taschen-)Geld bis hin zum Ordnung halten und gemeinsamem Kochen.
Zusammenarbeit mit den Eltern
Ebenso relevant ist uns die enge Einbindung des Herkunftssystems. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind und bleiben jederzeit wichtige Bezugspersonen. Nur durch offenen Austausch, gegenseitiges Vertrauen und Einbeziehung in den Alltag entsteht eine gute Zusammenarbeit, die dem Wohl des Kindes dient.
- Wohngruppe mit Rund-um-die-Uhr-Betreuung
- Für Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 15 Jahren
- 9 Plätze am Standort
- Einrichtung im Rahmen der vollen Erziehung für Kinder und Jugendliche, die einer Fremdunterbringung bedürfen
- Zuweisung durch die Jugendämter der Bezirksverwaltungsbehörden