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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeines:
Diese Geschäftsbedingungen gelten für jeden mit Jugend am Werk Steiermark GmbH abgeschlossenen Vertrag. Sie gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners unsere Leistungen erbringen, da für diesen Fall ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen als vereinbart gelten.
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Über uns, unsere Produkte und unsere Dienstleistungen:
Jugend am Werk zählt zu den größten Trägerorganisationen sozialer Dienstleistungen in der Steiermark und ist in den Bereichen Ausbildung, Arbeit, Beschäftigung sowie Betreuung, Freizeit, Wohnen tätig. Wir setzen uns für Chancengleichheit unserer Kund*innen in der Gesellschaft ein. Unsere Kund*innen sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Unterstützungsbedarf in beruflichen, sozialen und persönlichen Lebensfragen. Im Vordergrund steht dabei die tägliche Begleitung unserer Kund*innen in die Selbstständigkeit als Basis für ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben.
Wir entwickeln und adaptieren unser breit gefächertes Leistungsangebot passgenau und den individuellen Bedürfnissen unserer Kund*innen entsprechend. Für unsere Kund*innen sind wir ein innovativer und professioneller Partner, auf den sie sich jederzeit verlassen können.
Beim Kauf der von uns hergestellten Produkte sowie bei Inanspruchnahme der von uns angebotenen Dienstleistungen ist zu berücksichtigen, dass diese zum Teil von Menschen mit Behinderung hergestellt bzw. erbracht werden. Unsere Produkte werden nicht maschinell, sondern mit viel Sorgfalt per Hand gefertigt. Diese individuelle, eigenhändige Produktion bedingt, dass es im Vergleich zu maschinell gefertigter Massenware zu Unregelmäßigkeiten und Abweichungen kommen kann. Allfällige besondere Eigenschaften der Produkte sind möglich, diese können den jeweiligen Leistungs- bzw. Produktbeschreibungen entnommen werden.
- Lieferung:
Liefertermine und Lieferfristen gelten als unverbindlich, sofern nicht zusätzlich verbindliche Liefertermine vereinbart sind.
- Kostenvoranschlag:
Von uns übergebene Kostenvoranschläge stellen nur eine Kalkulation der voraussichtlichen Kosten dar und sind daher unverbindlich. Sofern wir einen Kostenvoranschlag daher nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigen, ist es möglich, dass sich aufgrund tatsächlich erbrachter Leistungen höhere Kosten (als im Kostenvoranschlag angegeben) ergeben.
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Zahlungsbedingungen:
1. Soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde, sind Zahlungen sofort nach Übergabe der Ware spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Im Fall des Verzuges werden Verzugszinsen von 10% jährlich verrechnet.
2. Bei Verschlechterung der Vermögenslage unseres Vertragspartners sind wir im Sinne der §§ 1052 Satz 2 iVm 1062 ABGB berechtigt, die Lieferung von Waren von der vorherigen Bezahlung oder einer geeigneten Sicherstellung abhängig zu machen.
- Gewährleistungsansprüche:
Die Gewährleistung wird gegenüber Unternehmern gem. § 929 ABGB ausgeschlossen.
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Schadenersatzansprüche:
1. Jede Haftung für Schäden (z.B. Sachschäden, Mangelschäden, Mangelfolgeschäden, etc.) – ausgenommen Personenschäden – bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits ist sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
2. Gegenüber Unternehmern wird die Höhe eines allfälligen Schadenersatzes mit der jeweils bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.
3. Schadenersatzansprüche eines Unternehmers gegen uns verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber in drei Jahren ab Leistungserbringung bzw. Lieferung.
- Anzuwendendes Recht:
Es wird österreichisches Recht vereinbart.
- Gerichtsstand:
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird unabhängig von den Wertgrenzen das Bezirksgericht Graz-Ost als zuständig vereinbart.