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Ausbildung zum/zur Fachsozialbetreuer*in mit Spezialisierung Behindertenbegleitung


Zum Profi im Sozialbereich. Die zweijährige Ausbildung zum/zur Fachsozialbetreuer*in Behindertenbegleitung richtet sich an all jene Menschen, die künftig einer sinnstiftenden Tätigkeit im Sozialbereich nachgehen möchten - ganz gleich, ob sie erst am Beginn des Berufslebens stehen, über eine berufliche Veränderung nachdenken oder als Quereinsteiger*in durchstarten möchten. 

Das Besondere an der Ausbildung zum/zur Fachsozialbetreuer*in: Sie findet im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt. Die Teilnehmenden werden über die Steirische Arbeitsförderungsgesellschaft (StAF) bei sozialen Beschäftigungsbetrieben angestellt und absolvieren alle praktischen und theoretischen Ausbildungsinhalte während ihrer Anstellung.

Die Joboffensive gegen den Fachkräftemangel im Sozialbereich wurde 2023 vom Sozialresorts des Landes Steiermark in Kooperation mit dem AMS Steiermark und der Sozialwirtschaft gestartet. Die Umsetzung des theoretischen Lehrgangs erfolgt durch das Weiterbildungsinstitut inbildung von Jugend am Werk Steiermark. Kostenfrei für die Teilnehmer*innen und mit einem klaren Fokus auf regionale Bindung und einen Schwerpunkt auf Personenzentrierter Zukunftsplanung, bietet diese Initiative nicht nur eine Ausbildung, sondern auch Perspektiven. 

Die Kosten von rund 60.000 Euro pro Ausbildung tragen circa je zur Hälfte die Betriebe und das AMS. Damit investieren die Unternehmen der Sozialwirtschaft über zwei Millionen Euro in die Ausbildung von Fachkräften.

Die Ausbildung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Fachsozialbetreuer*in mit Spezialisierung Behindertenbegleitung“ nach dem Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetz (SozBG).
 

Informationen

Verein Jugend am Werk Steiermark
Weiterbildungsinstitut inbildung
Gürtelturmplatz 1/7.Stock
8020 Graz
Telefon: +43 (0) 50/7900 1165
Mobil: +43 (0) 664/8000 6 1065
E-Mail: inbildung(at)jaw.or.at 
Web: www.jaw.or.at/inbildung 
 

  • Ausbildung
     
  • Für Quer- oder Umsteiger*innen und junge Menschen ab 17 Jahren, die am Beginn ihres Berufslebens stehen 
     
  • Voraussetzungen: Gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit gemäß § 13 Abs. 1 StSBBG, Aufnahmeverfahren 
     
  • Ausbildungsdauer: 2 Jahre, berufsbegleitend
     
  • Für Teilnehmende kostenlos