Alles, was Recht ist
Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendhilfe
In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stehen neben pädagogischen Aspekten viele rechtliche Fragen im Raum. Wünsche und Bedürfnisse der beteiligten Systeme (Eltern - Kinder – Betreuungseinrichtung – SozialarbeiterInnen) passen nicht immer zusammen und müssen vom Pflegschaftsgericht im Sinn des Kindeswohls beurteilt werden. Solche Entscheidungen nachzuvollziehen, mitzutragen und umzusetzen ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Ein profundes Wissen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die aktuelle Judikatur zu Obsorge und Kontaktrechten ist dabei hilfreich. Im Seminar erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick und haben die Möglichkeit, Fragen und Fallbeispiele einzubringen.
Zielgruppe
Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe
Inhalte
- Zum Rechtsbegriff „Kindeswohl“
- Auswirkungen einer eingeschränkten Erziehungsfähigkeit der Eltern auf gerichtliche Entscheidungen
- Ablauf des Obsorgeverfahrens bei Gericht
- Die Stellung des Kindes im Gerichtsverfahren
- Einbindung der Familiengerichtshilfe: zulässige Gerichtsaufträge und mögliche Tätigkeitsbereiche
- Gerichtliche Auflagen: rechtliche Voraussetzungen und Grenzen
- Obsorgeentziehung oder -einschränkung: wann ist das Kindeswohl im Rechtssinn gefährdet?
- Gerichtlich angeordnete Erziehungsberatung für Eltern als mögliche Entlastung der Kinder in familiären Krisensituationen
- Übernahme der vorläufigen Obsorge durch den Kinder- und Jugendhilfeträger: Beurteilung der Kindeswohlgefährdung und Zukunftsprognose
- Kriterien bei gerichtlicher Prüfung einer Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie
- Entziehung des Kontaktrechts (nur) in Ausnahmefällen
- Besuchsbegleitung: ein Allheilmittel?
- Fallbeispiele
Lernergebnisse
Nach diesem Seminar ...
- haben Sie ein vertieftes Wissen über Obsorge, Kontaktrechte und deren gesetzliche Grundlagen.
- haben Sie Einblick in den Ablauf eines Obsorgeverfahrens bekommen.
- können Sie Kinder und Eltern besser bei der Gestaltung von Kontakten und Rückführungen begleiten.
Vortragende
Mag.a Susanne Beck, Familienrichterin am Bezirksgericht Döbling, Fachbuchautorin, u.a. Verfasserin eines Kommentars zum Kindschaftsrecht (Verlag Manz, 2. Auflage, 2013).
Anrechenbar gem. § 16 StSBBG
Das Weiterbildungsinstitut inbildung ist eine nach dem steiermärkischen Sozialbetreuungsberufsgesetz (StSBBG) anerkannte Ausbildungseinrichtung. Alle Seminare sind daher als Weiterbildung im Sinne des § 16 StSBBG anrechenbar.
Kosten und Anmeldung
Kosten: € 175,00 (inkl. 10% USt.), inkl. Verpflegung
Anmeldeschluss: 21.10.2019
Anmeldung via Online-Formular, telefonisch unter 050/7900 1165 oder per Fax unter 050/7900 9 1165 mit unserem Anmeldeformular.